Ihre GTÜ Kfz-Prüfstelle 

in Beverstedt

Wir haben für Sie geöffnet...
Montag bis Freitag
durchgehend
von 10 bis 17 Uhr

Hauptuntersuchung...ganz ohne Termin!

Amtliche Leistungen

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Beverstedt und Umgebung, wenn es um Haupt- und Abgasuntersuchungen oder Änderungsabnahmen sowie weitere Servicedienstleistungen rund um zwei, drei und vier Räder geht.


Hauptuntersuchung

Wir sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen unserer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Wir setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU)
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen wir uns für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.
 
Damit Sie nicht irgendwann einen Bußgeldbescheid erhalten, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.


Änderungsabnahmen


Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Wir haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.


Sicherheitsprüfungen

Wir sind als Partner der GTÜ  im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen unserer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Wir setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt unserer Arbeit .
Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Auch wir führen Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.

Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:

Bussen (und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)

LKW zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h

Anhänger einschließlich „angehängte Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 10t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h.

Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der HU auch die Termine der SP wahrnehmen. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke. Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin bei uns . Denn als Fahrer/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.


Oldtimergutachten gemäß §23 StVZO

Wir, als GTÜ Prüfingenieure, sind berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
 
Bei positiver Begutachtung erhalten Sie als Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Wenn Sie Fragen zu "Ihrem Oldtimer" haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.
 
Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf dem Oldtimer-Informationssystem der GTÜ umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.


GWP Gasanlagenprüfung

Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP): Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.


Tempo 100 für Gespanne

Unter bestimmten Umständen ist es in Deutschland erlaubt, mit einem Gespann 100 km/h zu fahren.
Abhängig u.a. vom Leergewicht des Zugfahrzeugs, dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers und deren technische Ausrüstung ( z.B. ABS im Zugfahrzeug, Stoßdämpfer am Anhänger, Alter der Anhängerreifen u.a.) stellt Ihnen unser Sachverständiger eine " Tempo 100 Bescheinigung " aus.
Anschließend bekommenn Sie vom Straßenverkehrsamt eine Plakette zugeteilt, mit der der Anhänger gekennzeichnet wird.
Somit ist es möglich, ohne Geschwindigkeitsüberschreitung, z.B. einen LKW auf der Urlaubsfahrt zu überholen, und somit sicherer das Urlaubsziel zu erreichen!
Bei Fragen zur "Tempo 100 Abnahme" kommen Sie einfach vorbei. Wir benötigen zu Vorabcheck lediglich die Fahrzeugscheine des Anhängers und des Zugfahrzeugs.
HINWEIS: Die neuen "Tempo 100" Bescheinigung ist nicht wie bisher nur für ein Gespann gültig!
In der neuen "Tempo 100 Bescheinigung" wird das für den 100 km/h Betrieb benötigte Zugfahrzeug beschrieben.
In einem besonderen Beiblatt werden die technischen Voraussetzungen des Zugfahrzeugs beschrieben.
Durch eine Schlingerkupplung nach ISO ( z.B. AL-KO ) am Anhänger kann es durchaus möglich sein, daß ein Wohnanhänger, der bisher nicht mit einem bestimmten Zugfahrzeug Tempo 100 geeignet war, nun für die 100 km/h Zulassung geeignet ist, da sich in der Berechnungsformel die Faktoren für Wohnanhänger mit Schlingerkupplung geändert haben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich zur Verfügung.


BO Kraft

An der GTÜ-Prüfstelle Beverstedt  untersuchen wir auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. 


Schadstoffplakette und Fahrzeugnachrüstung

Für die Ausstellung einer Schadstoffplakette benötigen wir Ihren Fahrzeugschein. Anhand der Abgasschlüsselnummer erfolgt die Einstufung der Schadstoffplakette.
 
Natürlich erhalten Sie Ihre jeweilige Schadstoffplakette bei uns an der GTÜ-Prüfstelle Beverstedt!


Prüfbericht verloren?

Finden Sie Ihren Hauptuntersuchungsbericht nicht mehr?
 
Gerne können wir Ihnen vor Ort eine Zweitschrift Ihres Untersuchungsberichtes ausstellen, wenn die Hauptuntersuchung bei einem GTÜ-Prüfingenieur durchgeführt wurde.
 


Gefahrguttransporte

Eine wichtige Prüfleistung von uns ist die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSE.

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

GGVSE: Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn.

Sachverständigen Leistungen

Wir bieten zahlreiche nichtamtliche Serviceleistungen


G 607 Gasprüfung

An unserer Prüfstelle werden Gasprüfungen nach G607 an Wohnmobilen und Wohnanhängern durchgeführt.
Bitte beachten Sie: Die Gasprüfung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Die Plakette gibt den Monat und das Kalenderjahr an, in dem die nächste Gasprüfung durchgeführt werden muss. Eine abgelaufene Gasprüfung stellt im Rahmen der HU am Wohnanhänger einen "Hinweis" dar, bei einem Wohnmobil handelt es sich dagegen um einen "Erheblicher Mangel", d.h. die HU-Plakette kann ohne bestandene Gasprüfung nicht zugeteilt werden. 

Bitte beachten Sie, dass der Druckregler sowie der Verbindungsschlauch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 10 Jahre sein dürfen. Das Fertigungsdatum ist in Form von Monat und Jahr auf den Bauteilen aufgedruckt.

Wir bitten daher bei fälliger Gasprüfung um kurze Anmeldung, um die notwendige Gerätschaften zur Durchführung der Prüfung bereitstellen zu können. Bitte bringen Sie mit: Ihre NICHT leere Gasflasche und die gelbe Prüfbescheinigung.


Unfall- / Schadengutachten

Ein Schaden am Fahrzeug ist schnell entstanden. Daher ist es umso wichtiger zu wissen, dass Sie als Geschädigter eines Unfalls den grundsätzlichen Anspruch haben, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen.

Dieser Anspruch gilt auch, wenn die Versicherung des Unfallverursachers erklärt, dass sie einen eigenen Sachverständigen zur Verfügung stellt oder der Kostenvoranschlag einer Werkstatt für die Schadenregulierung ausreichend ist.

Bei der Prüfstelle Beverstedt finden Sie ihren unabhägigen Sachverständigen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.


Oldtimer Wertgutachten nach System GTÜ

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten nach System GTÜ umfasst neben den Standardbestandteilen der marktüblichen Kurzgutachten wie
• Vergleich der Fahrzeugidentnummer
• äußere Inaugenscheinnahme des Komplettfahrzeuges
noch zusätzliche Prüfpunkte, die aus Sicht der GTÜ für eine genaue Bewertung unabdingbar sind.

Dazu gehören:
• Messung der Lackschichtdicken
• Begutachtung von Unterboden, Achsen und Bremsanlagen
• Funktionskontrolle im Stand
• Rangierfahrt
Ein Kurzgutachten eignet sich für die Festlegung des Versicherungstarifes, ist im Schadenfall für eine Regulierung jedoch nicht unbedingt ausreichend.

Detailliertes Wertgutachten

Um im Schadenfall gut gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, ein detailliertes Wertgutachten erstellen zu lassen. Bei dessen Erstellung setzt sich der Oldtimerexperte intensiv mit dem Fahrzeug auseinander. Neben den Bestandteilen des Kurzgutachtens werden weitere Prüfpunkte berücksichtigt. Das sind:
• Sicht- und Funktionsprüfung aller Fahrzeugbaugruppen
• Beschreibung und Recherche der Fahrzeughistorie
• Probefahrt
• umfangreiche und aussagekräftige Fotodokumentation

Das detaillierte Wertgutachten stellt den Gesamtzustand des Fahrzeugs mit der Beurteilung der einzelnen Fahrzeugbestandteile in den Vordergrund. Gleichzeitig hebt es die Besonderheiten des Young- oder Oldtimers hervor und bestätigt dem Eigentümer die historische Bedeutung seines Fahrzeuges.
Der Marktwert
Unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des Fahrzeuges und des aktuellen Marktumfelds ermittelt der Sachverständige anhand der Marktwertanalyse und der vergebenen Zustandsnote den Marktwert und ggf. den Wiederbeschaffungs- oder Wiederaufbauwert des Fahrzeuges.

Das Archiv des Oldtimerservice

Die GTÜ-Oldtimerexperten können bei der Gutachtenerstellung auf das umfangreiche Archiv des Oldtimerservices zurückgreifen.
Mit
• Zahlen und Fakten zu über 4.000 Fahrzeugmarken,
• über 38.000 Einzelnachweisen zu Fahrzeugmodellen,
• 20.000 Publikationen und 1.800 Fachbüchern und Medien,
• Marktwertanalysen zu über 14.000 Modellen und den dazu passenden Auktionsergebnissen
haben sie Zugriff auf eine einzigartige Datenbank. Diese bietet ihnen umfangreiche Recherchemöglichkeiten nach
• Datenblättern für Young-/Oldtimer,
• Fachartikeln und
• technischen Spezifikationen.

 
Ladungssicherung

 
Die geprüfte Ladungssicherung nach Code XL, nach dem die meisten Fahrzeugeinheiten gebaut sind, ist ausschließlich gültig wenn das Zertifikat jährlich geprüft wird.

Wir prüfen für Sie im Rahmen einer Ladungssicherungsprüfung die Einhaltung der geltenden Anforderungen an Aufbauten von Nutzfahrzeugen und verlängern Ihr Ladungssicherungszertifikat nach DIN EN 12642 Code XL .
Hauptuntersuchung
Bremen Classic

Fragen und Antworten



Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?
• Zur Durchführung der Hauptuntersuchung werden diverse technische Daten benötigt, die dem Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen dem Fahrzeugbrief und, falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein) entnommen werden können.
• Falls die Zulassungsdokumente nicht mehr auffindbar sind, können Sie von der Zulassungsstelle die Daten beschaffen lassen, die zur Vorlage für die Hauptuntersuchung benutzt werden können.
• Haben Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland, dann wird die COC-Bescheinigung benötigt oder eine „Bestätigung der Daten“, die anhand der EG- Typgenehmigung ausgestellt werden kann.
• Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung.
• Falls bei dem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, werden eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder benötigt, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt mit uns auf. Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten entstehen können.


Muss ich mich zur Hauptuntersuchung extra anmelden?
In unserer Prüfstelle erledigen wir als GTÜ-Vertragspartner eine Vielzahl an Fahrzeugprüfungen ohne Voranmeldung oder Termin und ohne lange Wartezeiten.


Ist EC-Kartenzahlung möglich?
Ja, jedoch akzeptieren wir keine Kreditkarten.


Kann ich die Nachuntersuchung zu einer HU vom TÜV, Dekra oder einer anderen Prüforganisation an der GTÜ-Prüfstelle durchführen lassen?
Wir führen auch die Nachuntersuchung zu einer durchgeführten Hauptuntersuchung (HU) von einer anderen Prüforganisation (TÜV, Dekra etc.) innerhalb der 1-Monatsfrist durch. Bringen Sie dazu bitte den HU-Bericht der Erstuntersuchung zum Prüftermin mit.

Ich habe den Termin für die Hauptuntersuchung überzogen! 
Wenn Sie den Termin zur Hauptuntersuchung verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldbußen. Bei der Untersuchung an der Prüfstelle wird aber keine Strafe erhoben.
Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung wird nicht mehr zurückdatiert. Dafür müssen Sie mit 20% mehr Gebühr bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten rechnen.

Kann ich die Monatsfrist für die Nachuntersuchung verlängern lassen?
Die Frist für die Nachuntersuchung ist vom Gesetzgeber auf einen Monat limitiert. Also müssen ALLE Mängel beseitigt werden und das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt werden. 
Fällt dieser Tag auf ein:
• Samstag
• Sonntag
• staatlich anerkannten Feiertag
ist der nächste Werkstag der letzte mögliche Nachuntersuchungstermin. Eine weitere Verlängerung ist leider nicht möglich.

Kann ich bei der Untersuchung meines Fahrzeugs zuschauen?
Selbstverständlich jedoch nur auf eigene Gefahr. Bitte fragen Sie vor Beginn der Prüfung den prüfenden Prüfingenieur. Grundlage unserer unabhängigen Hauptuntersuchung ist Transparenz und objektive Begutachtung. Dabei bitten wir Sie um Diskretion gegenüber anderer Kunden vor Ort, um die persönlichen Informationen der Fahrzeuguntersuchung gegenseitig zu schützen.


Kommen Sie uns gerne besuchen
 wenn es um Ihr Fahrzeug geht.
Ich freue mich, wenn ich auch Ihnen helfen kann.“


Kfz.-Sachverständiger
Dipl.-Ing.(FH) Ingo Loch
(Geschäftsführer)
„Ich kümmere mich persönlich um Sie,
sorge für eine Wohlfühlatmosphäre und verwöhne Sie gerne mit 
einer guten Tasse Kaffee“
Prüfingenieur-Ass. 
Christine Loch
(Geschäftsführerin)


Prüfstelle Beverstedt GmbH
In der Hörne 2 
( Direkt hinter der Tankstelle ) 
Tel.: 04747-9198664
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